Grundsätze Arbeitszeit

-Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 11h, kann in unmittelbaren Verkehrsbetrieben auf 10h verkürzt werden (§5 ArbZG).

-SWF ist ein schichtfreier Wochenfeiertag von Montag bis Freitag. Es erfolgt eine Zeitgutschrift von 1/5 der Wochenarbeitszeit.

-N-Tage

Auf dem NLJ-Konto werden gearbeitete Nachtstunden gesammelt und für 112 Stunden gibt es einen N-Tag, also einen zusätzlichen

Urlaubstag.

Die Zeit zwischen 20:00 und 22:00 wird unfakturiert dem NLJ-Konto gutgeschrieben, die Zeit 22:00 bis 24:00 wird bei allen mit 1,1

fakturiert.

Von 0:00 bis 6:00 gibt es Unterschiede: Mitarbeitende, die jünger als 40 sind, erhalten eine Fakturierung von 1,2.

Mitarbeitende zwischen 40 und 50 erhalten eine Fakturierung von 1,3.

Mitarbeitende über 50 erhalten eine Fakturierung von 1,5.

-Nachtzuschläge

Hier liegt der Unterschied am Einstellungsdatum.

Mitarbeitende, die bis zum 31.12.2004 angefangen haben, erhalten: In der hellen Nacht 20:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00 einen Zuschlag von 35%,

in der dunklen Nacht 0:00 bis 4:00 einen Zuschlag von 50%.

Mitarbeitende, die nach dem 31.12.2004 angefangen haben, erhalten: In der hellen Nacht 20:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00 einen Zuschlag von 25%,

in der dunklen Nacht 0:00 bis 4:00 einen Zuschlag von 40%.

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