-Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 11h, kann in unmittelbaren Verkehrsbetrieben auf 10h verkürzt werden (§5 ArbZG).
-SWF ist ein schichtfreier Wochenfeiertag von Montag bis Freitag. Es erfolgt eine Zeitgutschrift von 1/5 der Wochenarbeitszeit.
-N-Tage
Auf dem NLJ-Konto werden gearbeitete Nachtstunden gesammelt und für 112 Stunden gibt es einen N-Tag, also einen zusätzlichen
Urlaubstag.
Die Zeit zwischen 20:00 und 22:00 wird unfakturiert dem NLJ-Konto gutgeschrieben, die Zeit 22:00 bis 24:00 wird bei allen mit 1,1
fakturiert.
Von 0:00 bis 6:00 gibt es Unterschiede: Mitarbeitende, die jünger als 40 sind, erhalten eine Fakturierung von 1,2.
Mitarbeitende zwischen 40 und 50 erhalten eine Fakturierung von 1,3.
Mitarbeitende über 50 erhalten eine Fakturierung von 1,5.
-Nachtzuschläge
Hier liegt der Unterschied am Einstellungsdatum.
Mitarbeitende, die bis zum 31.12.2004 angefangen haben, erhalten: In der hellen Nacht 20:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00 einen Zuschlag von 35%,
in der dunklen Nacht 0:00 bis 4:00 einen Zuschlag von 50%.
Mitarbeitende, die nach dem 31.12.2004 angefangen haben, erhalten: In der hellen Nacht 20:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00 einen Zuschlag von 25%,
in der dunklen Nacht 0:00 bis 4:00 einen Zuschlag von 40%.
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